Leistungen » landwirtschaftliche Buchstelle
Als "Landwirtschaftliche Buchstelle" (gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirte eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben) übernehmen wir gerne die Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten:
Dazu zählen unter anderem:
- Buchführung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Lohnabrechnungen und Anlagenbuchhaltung
- Gewinnermittlung nach §4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung), §4 Abs. 3 EStG (Überschussrechnung) und nach §13a (Durchschnittssätzen)
- BMVEL-Abschlüsse
- Alle zugehörigen Steuererklärungen
- Beratung in Fragen der USt (Option zur Regelbesteuerung)